Termine
AKTUELLE INFORMATIONEN
bestätigte Fälle | 0 |
Verdachtsfälle | 1 |
indirekte Verdachtsfälle | 0 |
Regelungen zum Betreten des Schulgeländes ab dem 19.04.2021
Betretungsverbot gemäß § 17a der 7. Eindämmungsverordnung Das Schulhaus darf nur betreten werden, wenn die Schüler/innen und die in der Schule Tätigen zweimal in der Woche eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen oder die Schüler/innen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule mit sich führen. Die Schulleitung
Dokumentenbox zur Teststrategie
Durchführung des Antigen-Schnelltests:
Formulare zum Ausfüllen:
Informationen:
Rechtsgrundlage: