Elterninformationen

Informationen zu Abschlüssen

Mein Zeugnis an der Gesamtschule (MBJS, 2015)

Ab wann kann die Oberstufe besucht werden?

Ab dem Schuljahr 2025/26 startet die Gesamtschule mit dem Aufbau der neuen Oberstufe.

Welche Wahlpflichtkurse gibt es ab Klasse 7?

Derzeit gibt es an unserer Schule für das Schuljahr 2023/24 die Wahlpflichtkurse WAT, Naturwissenschaften, Französisch und Spanisch. Das Angebot ist immer auch vom Wahlverhalten der neuen 7. Klasse abhängig.

Welche Wahlpflichtkurse gibt es ab Klasse 9?

Derzeit gibt es an unserer Schule für das Schuljahr 2023/24 die Wahlpflichtkurse Informatik, Schülerfirma, Darstellendes Spiel und Latein. Das Angebot ist immer auch vom Wahlverhalten der 9. Klassen abhängig.

Ist die Anmeldung an der Gesamtschule auch im Schuljahr möglich?

Eine Aufnahme ist grundsätzlich dann möglich, wenn die Kapazitäten in der aufnehmenden Jahrgangsstufe noch nicht voll ausgeschöpft sind. In der Regel kann ein Wechsel zum neuen Schuljahr oder, in Ausnahmefällen, auch im laufenden Schuljahr erfolgen.

Hinweise zum Krankmelden

An einem normalen Unterrichtstag melden Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 7.20 Uhr telefonisch bei der Schule krank.

Meldepflichtige Krankheiten müssen stets angegeben werden. Bei Wiederbesuch der Schule ist immer (auch bei nur einem Fehltag) eine Krankheitsbestätigung mitzugeben.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernbleiben vom Unterricht finden Sie in der VV Schulbetrieb unter § 7 Absatz 1 bis 4.

Krankmeldung: Sportunterricht

Ist ein Schüler nicht in der Lage, am Sportunterricht aktiv teilzunehmen, so besucht er in der Regel trotzdem den Unterricht, um beispielsweise Hilfestellungen zu leisten oder sich die theoretischen Inhalte des Unterrichts einzuprägen.

Krankmeldung: Schwimmunterricht

Die Nichtteilnahme am Schwimmunterricht wird nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes entschuldigt.

Krankmeldung: Praxislernen/Schülerbetriebspraktikum

Bitte melden Sie ihr Kind nicht nur in der Schule krank, sondern auch im Praktikumsbetrieb. Die durch Krankheit entstandenen Fehlzeiten werden nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes entschuldigt. Das ärztliche Attest ist zusätzlich dem Praktikumsbetrieb zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Durch Krankheit versäumte Schulaufgaben und Leistungsbewertungen

Durch Krankheit versäumte Unterrichtsinhalte sind in Eigenverantwortung nachzuarbeiten. Ihr Kind muss damit rechnen, dass bei kurzer Abwesenheitsdauer eine Arbeit am Tag des Wiederbesuchs nachgeschrieben werden kann.
Bei Fehlen während einer Klassenarbeit hat sich Ihr Kind bei Wiederbesuch der Schule selbstständig beim zuständigen Lehrer zu melden, um einen Nachschreibetermin zu vereinbaren. Dieser liegt in der Regel an einem Freitag im 4. Block.

Wie kann man ein Spind/Schließfach anmieten?